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Einschränkung Maisanbau

Einschränkung Maisanbau für den Landkreis Miesbach

Da in einer Maiswurzelbohrer-Falle in Brannenburg (RO) ein Käfer gefangen wurde, ist der gesamte Landkreis Miesbach zum Eingrenzungsgebiet erklärt worden. Das bedeutet, dass in den Jahren 2012, 2013 und 2014 nur zweimal Mais auf dem gleichen Feldstück oder Schlag Mais angebaut werden darf.
Die Verordnung kann eingesehen werden unter:

Allgemeinverfügung vom 17.10.2011  PDF-Dokument




Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Miesbach
Münchner Straße 2, 83714 Miesbach
Tel.: 08025 2949-0 • Fax: 08025 2949-129 • E-Mail: poststelle@aelf-mb.bayern.de